Kircheneintritt

Es gibt viele gute Gründe für einen Kircheneintritt.

» Unsere Welt verändert sich rasant,
doch der christliche Glaube trägt, gibt Halt, Kraft und Geborgenheit «
 
» Ich überlege eigentlich schon lange, wieder einzutreten.
Und jetzt gibt es einen Anlass… «

Vielleicht ist das bei Ihnen auch so – Sie möchten kirchlich heiraten, wollen ein Patenamt übernehmen oder als Eltern ihr Kind taufen lassen. Es gibt gute Gründe für den Eintritt und diese sind so einzigartig wie die Menschen, die diesen Schritt tun.


An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich an die Pfarrerin, den Pfarrer Ihres Vertrauens oder an unser Pfarramt. Das Standesamt ist nicht zuständig. Sie können sich aber ebenfalls an die Kircheneintrittsstelle in Nürnberg wenden.
 
Kircheneintrittsstelle im eckstein
Pfarrerin Elke Wewetzer
Burgstraße 1-3
90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 214 15 16Fax 0911 / 214 15 17

Werde ich (noch einmal) getauft?
Die Taufe ist einmalig und wird daher nicht wiederholt. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen, anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. In der Regel werden Sie in einem Gottesdienst mit Abendmahl feierlich in die Gemeinde aufgenommen. Wenn Sie vorher zu keiner christlichen Gemeinschaft gehört haben, werden Sie regulär getauft.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich in die Kirche eintrete?
Nein.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie erwerben mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen oder kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Außerdem haben Sie das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Kirchenvorstandswahlen als Wahlberechtigte teilzunehmen oder sich selbst in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Lesen Sie auch unter: http://www.ekd.de/glauben/12gutegruende.html

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Fast 3 von 4 Kirchenmitgliedern zahlen keine Kirchensteuer (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen in Bayern ca. 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden, welche direkt über die Finanzämter abgeführt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer z.B. 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.